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Unterrichten im Ausland:

Es besteht die Möglichkeit, einige Jahre als aus Deutschland vermittelte Lehrkraft im Ausland zu unterrichten. Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) unterstützt darum Pädagogen/Pädagoginnen, die den Schritt wagen wollen.

Informationsbroschüre "Lehrer im Ausland"

Informationen rund um die Bewerbung

Der Bewerbungsprozess unterscheidet sich je nach Bundesland und Vermittlungsort. Man bewirbt sich über den Schulleiter/die Schulleiterin, diese/-r reicht den Antrag an die zuständige Schulbehörde weiter. Einige Bundesländer prüfen über ein Kolloquium oder eine Hospitation, ob der Kandidat/die Kandidatin für den Auslandsschuldienst geeignet ist, bevor er/sie freigestellt wird.
Berufsanfänger/-innen durchlaufen hingegen ein Auswahlverfahren der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Alle geeigneten Bewerber/-innen nimmt die ZfA in eine Online-Datenbank auf. Auf diesem Weg können die Schulleitungen selbständig nach passenden Lehrkräften suchen und Kontakt aufnehmen.

Man kann aber auch selber aktiv werden und mit einer Schule im Ausland Kontakt aufnehmen. Als Ortslehrkraft unterliegt man nicht der ZfA, sondern wird direkt von der Schule angestellt.


Auslandspraktika für Lehramtsstudierende

Praktika an Deutschen Auslandsschulen (mindestens 40 Tage, höchstens 90 Tage) können  die interkulturelle Kompetenz fördern. Bei der Finanzierung helfende Studierenden Förderprogramme des Deutschen Akademischen Auslandschuldienstes. Weitere Fördermittel bietet demnächst das Programm "Erasmus+" . Es stehen ein fester Betrag je Fördertag sowie eine Reisekostenpauschale zur Verfügung. Die Förderung ist an folgende Bedingungen gebunden: Praktikumsbescheinigung der Schule, Kenntnisse der Landessprache, Praktikum muss im Rahmen der Studienordnung empfohlen und anerkannt sein.

Erfahrungsberichte werden von  "Schulen: Partner der Zukunft" (PASCH)   pasch-net und auch bei auslandschulwesen eingestellt.